Sie haben Fragen?
Sie haben Fragen zu Holzeinschlag, Waldschutz, Fördermöglichkeiten, Zertifizierung?
1. Zertifizierung
2. Waldbetreuung
3. Forstliche Förderung
4. Planung des Holzeinschlages
4. Waldschutz
Betreuung Ihres Waldes durch Hessen Forst
Für eine professionelle Betreuung Ihres Waldes steht Ihnen unser Partner Hessen Forst im Forstamt Michelstadt zur Seite. Von Holzeinschlag bis zur Fördermittelberatung bieten sie kompetente Unterstützung.
Erfahren Sie mehr über die vielfältigen Fördermöglichkeiten für Private- und Kommunalwaldbesitzer sowie forstliche Zusammenschlüsse in Hessen. Das Regierungspräsidium Darmstadt informiert Sie gerne über Antragsfristen und Förderbereiche.
Zertifizierung
Nachhaltige Waldwirtschaft auch für Ihren Wald.
Das PEFC-Siegel steht für Holz- und Papierprodukte aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern.
Mit einer PEFC-Zertifizierung weisen Waldbesitzende transparent und glaubwürdig nach, dass ihr Holz aus ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammt.
In Deutschland vertrauen bereits über 300.000 Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer auf das PEFC-Zertifikat: Staatsforstbetriebe, Försterinnen und Förster im Komunalwald und auch private Klein- und Kleinstwaldbesitzende.
mehr: pefc.de
Waldbetreuung
Nachhaltige Waldwirtschaft auch für Ihren Wald.
Sie möchten Ihren Wald professionell betreuen lassen?
Unser Partner Hessen Forst im Forstamt Michelstadt ist der richtige Ansprechpartner für Sie. Egal ob Sie Holz einschlagen, neue Bäume pflanzen, junge Waldbestände pflegen, sich nach Fördermöglichkeiten erkundigen möchten oder eine Allgemeine Beratung zu Ihrem Wald wünschen – das Forstamt Michelstadt ist kompetenter Ansprechpartner für all Ihre Fragen.
Weitere Informationen: Waldbetreuung durch Hessen Forst
Forstliche Förderung in Hessen
Förderungen durch das Land Hessen für Private- und Kommunalewaldbesitzer sowie forstliche Zusammenschlüsse.
Für Private- und Kommunalwaldbesitzer sowie forstliche Zusammenschlüsse, besteht die Möglichkeit sich verschiedene forstliche Maßnahmen im Rahmen einer Anteilsfinanzierung fördern zu lassen. Für die hessenweite Bearbeitung sowie Bewilligung der Anträge ist das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig.
Für folgende Maßnahmen können Fördermittel beantragt werden:
Richtlinie forstliche Förderung vom 30. April 2018
Förderbereich | Antragfrist |
A1-Neuanlage von Wald | 01.03. oder 01.09 |
B2-Waldumbau | 01.03. oder 01.09 |
B3-Jungbestandspflege | 01.03. oder 01.09 |
B4-Bodenschutzkalkung | 01.03. oder 01.09 |
D1-Wegebau | 01.03. oder 01.09 |
B1-Vorarbeiten | Keine Antragsfrist |
B5-Bodenschonende Holzernte | Keine Antragsfrist |
B6-Zertifizierung | Keine Antragsfrist |
B7-Waldentwicklung | Keine Antragsfrist |
C1-Waldpflegeverträge | Keine Antragsfrist |
C2-Mitgliederinformation und -aktivierung | Keine Antragsfrist |
C3-Holzvermaktung | Keine Antragsfrist |
C4-Professionalisierung | Keine Antragsfrist |
D2-Holzkonservierungsanlagen | Keine Antragsfrist |
E-Räumung/Schadholzaufarbeitung | Reglung nach Bedarf |
Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt
Extremwetterrichtline-Wald vom 01.April 2021
Förderbereich |
Antragfrist |
III.3 Wiederaufforstung nach Extremwettereignissen |
01.03. oder 01.09 |
III.1.1 Räumung von Kalamitätsflächen |
Zurzeit keine Beantragung möglich |
III.1.2 Entnahme von Kalamitätshölzern (Verkehrssicherung) |
Keine Antragsfrist |
III.2.1 Waldschutz I |
Keine Antragsfrist |
III.2.2 Waldschutz II |
Zurzeit keine Beantragung möglich |
III.2.3 Holzlagerplätze |
Keine Antragsfrist |
Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt
Nähere Information zu den einzelnen Förderbereichen sowie Informationen zur Beantragung finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt.
https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt-und-energie/forsten/forstliche-foerderung
Planung des Holzeinschlages
Wichtige Hilfestellungen zur Planung Ihres Holzeinschlages.
Berücksichtigen Sie bei der Planung Ihres Holzeinschalges folgende Punkte:
- Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit zuständigen Revierleiter (min 4 Wochen vor Hiebsmaßanhme)
- Gibt es einen gültigen Beförsterungsvertrag? Ist die Anmeldung beim Holzkontor erfolgt?
- Anmeldung von geplanten Mengen, dass diese nicht „verloren“ gehen
- Klare Vorstellungen was in welchen Umfang in welchen Waldstück gemacht werden soll
- Wird die HE in Eigenregie durchgeführt oder gibt es einen Unternehmereinsatz. Wenn Unternehmereinsatz gibt es einen bevorzugten Unternehmer.
- Sind die Grenzen des Waldstücks klar erkenntlich und markiert
- Welche Sortimente sollen vermarktet werden? Gibt es Sortimente die beim Waldbesitzer verbleiben sollen?
- Verweis auf die stattfindenden Waldbesitzerversammlungen und evtl. Waldbesitzerstammtische
Waldschutz
Unterstützung bei Schäden an Ihrem Wald.
- Borkenkäfer
- Eschentriebsterben
- Trockenschäden an Buchen
- Eichenprachtkäfer