Sie haben Fragen?

Sie haben Fragen zu Holzeinschlag, Waldschutz, Fördermöglichkeiten, Zertifizierung?

1. Zertifizierung

2. Waldbetreuung

3. Forstliche Förderung

4. Planung des Holzeinschlages

Waldschutz

4. Waldschutz

Betreuung Ihres Waldes durch Hessen Forst

Für eine professionelle Betreuung Ihres Waldes steht Ihnen unser Partner Hessen Forst im Forstamt Michelstadt zur Seite. Von Holzeinschlag bis zur Fördermittelberatung bieten sie kompetente Unterstützung.

Erfahren Sie mehr über die vielfältigen Fördermöglichkeiten für Private- und Kommunalwaldbesitzer sowie forstliche Zusammenschlüsse in Hessen. Das Regierungspräsidium Darmstadt informiert Sie gerne über Antragsfristen und Förderbereiche.

Zertifizierung

Nachhaltige Waldwirtschaft auch für Ihren Wald.

PEFC - Förderung nachhaltiger Waldwirtschaft

Das PEFC-Siegel steht für Holz- und Papierprodukte aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern.

Mit einer PEFC-Zertifizierung weisen Waldbesitzende transparent und glaubwürdig nach, dass ihr Holz aus ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammt.

In Deutschland vertrauen bereits über 300.000 Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer auf das PEFC-Zertifikat: Staatsforstbetriebe, Försterinnen und Förster im Komunalwald und auch private Klein- und Kleinstwaldbesitzende.

mehr: pefc.de

Waldbetreuung

Nachhaltige Waldwirtschaft auch für Ihren Wald.

Logo Hessen Forst

Sie möchten Ihren Wald professionell betreuen lassen?

Unser Partner Hessen Forst im  Forstamt Michelstadt ist der richtige Ansprechpartner für Sie. Egal ob Sie Holz einschlagen, neue Bäume pflanzen, junge Waldbestände pflegen, sich nach Fördermöglichkeiten erkundigen möchten oder eine Allgemeine Beratung zu Ihrem Wald wünschen – das Forstamt Michelstadt ist kompetenter Ansprechpartner für all Ihre Fragen.

Weitere Informationen: Waldbetreuung durch Hessen Forst

Forstliche Förderung in Hessen

Förderungen durch das Land Hessen für Private- und Kommunalewaldbesitzer sowie forstliche Zusammenschlüsse.

Für Private- und Kommunalwaldbesitzer sowie forstliche Zusammenschlüsse, besteht die Möglichkeit sich verschiedene forstliche Maßnahmen im Rahmen einer Anteilsfinanzierung fördern zu lassen. Für die hessenweite Bearbeitung sowie Bewilligung der Anträge ist das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig.

Für folgende Maßnahmen können Fördermittel beantragt werden:

Richtlinie forstliche Förderung vom 30. April 2018

Förderbereich Antragfrist
A1-Neuanlage von Wald 01.03. oder 01.09
B2-Waldumbau 01.03. oder 01.09
B3-Jungbestandspflege 01.03. oder 01.09
B4-Bodenschutzkalkung 01.03. oder 01.09
D1-Wegebau 01.03. oder 01.09
B1-Vorarbeiten Keine Antragsfrist
B5-Bodenschonende Holzernte Keine Antragsfrist
B6-Zertifizierung Keine Antragsfrist
B7-Waldentwicklung Keine Antragsfrist
C1-Waldpflegeverträge Keine Antragsfrist
C2-Mitgliederinformation und -aktivierung Keine Antragsfrist
C3-Holzvermaktung Keine Antragsfrist
C4-Professionalisierung Keine Antragsfrist
D2-Holzkonservierungsanlagen Keine Antragsfrist
E-Räumung/Schadholzaufarbeitung Reglung nach Bedarf

Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt

Extremwetterrichtline-Wald vom 01.April 2021

Förderbereich

Antragfrist

III.3 Wiederaufforstung nach Extremwettereignissen

01.03. oder 01.09

III.1.1 Räumung von Kalamitätsflächen

Zurzeit keine Beantragung möglich

III.1.2 Entnahme von Kalamitätshölzern (Verkehrssicherung)

Keine Antragsfrist

III.2.1 Waldschutz I

Keine Antragsfrist

III.2.2 Waldschutz II

Zurzeit keine Beantragung möglich

III.2.3 Holzlagerplätze

Keine Antragsfrist

Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt

Nähere Information zu den einzelnen Förderbereichen sowie Informationen zur Beantragung finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt.

https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt-und-energie/forsten/forstliche-foerderung

Planung des Holzeinschlages

Wichtige Hilfestellungen zur Planung Ihres Holzeinschlages.

Holzverkauf

Berücksichtigen Sie bei der Planung Ihres Holzeinschalges folgende Punkte:

  • Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit zuständigen Revierleiter (min 4 Wochen vor Hiebsmaßanhme)
  • Gibt es einen gültigen Beförsterungsvertrag? Ist die Anmeldung beim Holzkontor erfolgt?
  • Anmeldung von geplanten Mengen, dass diese nicht „verloren“ gehen
  • Klare Vorstellungen was in welchen Umfang in welchen Waldstück gemacht werden soll
  • Wird die HE in Eigenregie durchgeführt oder gibt es einen Unternehmereinsatz. Wenn Unternehmereinsatz gibt es einen bevorzugten Unternehmer.
  • Sind die Grenzen des Waldstücks klar erkenntlich und markiert
  • Welche Sortimente sollen vermarktet werden? Gibt es Sortimente die beim Waldbesitzer verbleiben sollen?
  • Verweis auf die stattfindenden Waldbesitzerversammlungen und evtl. Waldbesitzerstammtische

Waldschutz

Unterstützung bei Schäden an Ihrem Wald.

Waldsterben
Sie haben Schäden in Ihrem Wald entdeckt und Wissen nicht was es verursacht hat?
Die Mitarbeiter des Forstamtes Michelstadt beraten Sie zu zum Thema Waldschutz.
Die Kollegen stehen Ihnen mit „Rat und Tat“ zur Seite
  •  Borkenkäfer
  • Eschentriebsterben
  • Trockenschäden an Buchen
  • Eichenprachtkäfer

Haben Sie noch Fragen?

Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht.

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